Qualitätssicherung durch Pflegeberatung

Um die Qualität durch pflegende Angehörige sicherzustellen, sieht der Gesetzgeber vor, dass zur selbst organisierten Pflege in regelmäßigen Zeitabständen zusätzlich Pflegefachkräfte in Anspruch zu nehmen sind. Diese sollen die Pflegebedürftigen und ihre Pflegepersonen beraten. Sie vermitteln nicht nur praktische Hilfe für die Pflegetätigkeit, sondern informieren auch über den Einsatz von Pflegehilfsmitteln und geben Hinweise auf Pflegekurse.

Diese Beratungsbesuche sind von der Pflegekasse in festen Zeitintervallen vorgeschrieben und werden in vollem Kostenumfang übernommen. Doch diese Leistungen sind in vielen Fällen nicht ausreichend.