Durchführung von ärtzlichen Verordnungen (Behandlungspflege)
Benötigen Sie Hilfe beim Messen des Blutdrucks? Der Hausarzt verordnet Behandlungspflege, wenn diese zur Sicherung des Ziels der ärztlichen Behandlung erforderlich ist.
Die von Ihrer Krankenkasse genehmigten und von der Diakonie-Sozialstation erbrachten Leistungen können mit Ihrer gesetzlichen Krankenkasse direkt abgerechnet werden. Zuzahlungen werden erhoben. Fragen Sie bitte Ihre Diakonie-Sozialstation oder erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse.
Zur Behandlungspflege zählen zum Beispiel:
- Anlegen und Wechseln von Wundverbänden
- Medikamentengabe
- Blutdruckmessung
- An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen ab Kompressionsklasse 2
- Injektionen